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   BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51   

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https://dejure.org/1951,2576
BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51 (https://dejure.org/1951,2576)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1951 - 2 StR 53/51 (https://dejure.org/1951,2576)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1951 - 2 StR 53/51 (https://dejure.org/1951,2576)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 04.05.1921 - 218/21

    Kann die Beischlafsvollziehung mit einem jungfräulichen Mädchen den Tatbestand

    Auszug aus BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51
    Er umfasst jede rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit des Tätigwerdens eines Richters (RGSt 56, 64; 62, 274).

    Eine solche tatsächliche Unmöglichkeit, als Richter in der vorliegenden Sache tätig zu sein, hat nach der Erklärung des Präsidenten des Landgerichts vorgelegen, da der Landgerichtsdirektor der Strafkammer 10 erkrankt war und die nach der Geschäftsverteilung als Vertreter vorgesehenen Mitglieder der Strafkammer 11 durch die richterliche Tätigkeit in ihrer eigenen Kammer bei der am 3. Oktober 1950 stattfindenden Sitzung und der dazu notwendigen Vorbereitung am 2. Oktober 1950, dem Tag des Beginnes der Verhandlung in vorliegender Sache, in Anspruch genommen waren (RGSt 56, 64).

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 73/50

    Revision wegen einer Verletzung einer Aufklärungspflicht zur Ermittlung eines

    Auszug aus BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51
    Die Vorschrift des § 244 Abs. 2 StPO ist nur dann verletzt, wenn das Gericht seine Pflicht zur Wahrheitserforschung verkennt oder ihr zuwider handelt, obwohl die ihm bekannten Umstände des Falles zum Gebrauch weiterer Beweismittel drängen (vergl dasUrteil vom 27. Februar 1951 1 StR 73/50).
  • RG, 10.01.1902 - 4009/01

    Kann die Stellung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung auch durch die

    Auszug aus BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51
    (RGSt 31, 163; 35, 61).
  • RG, 29.10.1912 - II 435/12

    1. Über den Begriff der Nachmachung von Wein. Gehört dazu der Vorsatz, jemand zu

    Auszug aus BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51
    Dies ist im Einzelfalle eine Ermessensfrage, die der zuständige Landgerichtspräsident zu entscheiden hat (RGSt 25, 390; 46, 256).
  • RG, 20.05.1898 - 1808/98

    Für die Feststellung, ob ein Beweisantrag in der Hauptverhandlung gestellt sei,

    Auszug aus BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51
    (RGSt 31, 163; 35, 61).
  • RG, 14.03.1932 - III 52/32

    Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?

    Auszug aus BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51
    Eine Verletzung des § 261 StPO ist dann gegeben, wenn das Urteil noch Zweifel des Gerichts erkennen lässt, dass es die volle Überzeugung gewonnen hat (RGSt 66, 163).
  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 354/55

    Rechtsmittel

    Für die Annahme einer Verhinderung im Sinne der §§ 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG reicht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 298 f; 55, 236 f; 56, 63 f; 62, 273, 274 f; RG Goltd Arch Bd 47, 159; Bd 62, 482) und des Bundesgerichtshofs (2 StR 53/51 vom 6. April 1951 und 4 StR 77/51 vom 19. April 1951, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1951, 539 zu § 67 GVG) jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, als Richter tätig zu werden, insbesondere auch Überlastung mit anderen Dienstgeschäften aus.
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55

    Rechtsmittel

    In diesem Falle darf auch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, ein einer anderen Kammer angehörender regelmässiger Vertreter den Vorsitz führen (RG 2 D 216/31 vom 11. Mai 1931; BGH 1 StR 354/55 vom 13. Dezember 1955 [zur Veröffentlichung bestimmt]; vgl auch BGH 2 StR 53/51 vom 6. April 1951).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    Dies genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme einer Verhinderung i.S. der 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 und 67 GVG (vgl. Urteile vom 6. April 1951 - 2 StR 53/51 - und vom 19. April 1951 - 4 StR 77/51 - bei Dallinger in MDR 1951, 539; Urteil vom 13. Dezember 1955 - 1 StR 354/55 - in LM Nr. 4 zu 67 GVG; Urteil vom 20. Oktober 1964 - 5 StR 365/64 - BGHSt 21, 40, 42) [BGH 18.02.1966 - 4 StR 637/65].
  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55

    Rechtsmittel

    Das ist im Einzelfall eine Ermessensfrage, die der zuständige Landgerichtspräsident zu entscheiden hat (RGSt 25, 390; 46, 254, 256; BGH 2 StR 53/51 vom 6. April 1951) Eine vom Revisionsgericht nachzuprüfende Rechtsfrage ist nur, ob der angegebene Verhinderungsgrund den Begriff einer Verhinderung im Sinne der §§ 66, 67 GVG erfüllt.
  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 99/54

    Rechtsmittel

    Es umfaßt jede rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit des Tätigwerdens eines Richters (vgl BGH 2 StR 53/51 vom 6.4.1951 und RGSt 56, 64, 62, 274).
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